BERATUNG
Beratungsleistung für Ihren Bedarf
Das LkSG geht zurück auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 der Bundesrepublik Deutschland.
Das Gesetz gilt seit 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
Die Nichteinhaltung des Gesetzes ist mit Zwangs- und Bußgeldern bedroht.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt besondere Herausforderungen für das Risikomanagement in Ihrem Unternehmen dar.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltstandards zu überprüfen.
Transparentes und verantwortungsbewusstes Handeln, ethische und nachhaltige Prinzipien sind nachzuweisen, sonst drohen Bußgelder.
Die eigene Lieferfähigkeit muss sichergestellt sein. Dazu bedarf es einer gesetzeskonformen Lieferfähigkeit der unmittelbaren Zulieferer.
Speziell für das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bieten wir Ihnen branchen- und ländererfahrene Beraterinnen und Berater, die Ihre Lieferanten stärken, damit diese die Erfordernisse der Lieferkettensorgfalt erfüllen.
Investoren, Kunden und Verbraucher achten vermehrt auf Nachhaltigkeit und Transparenz. Die Einhaltung der Vorschriften schafft Vertrauen bei allen Stakeholdern. Nachhaltiges Wachstum, Fairness und moralische Verantwortung in Ihrer Lieferkette steigern Ihre Reputation und Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
DIe Anforderungen des LkSG:
- die Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Absatz 1)
- die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3)
- die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5)
- die Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Absatz 2)
- die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3)
und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4) - das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absatz 1 bis 3)
- die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8)
- die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9)
- die Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§ 10 Absatz 2)
Umsetzung
Verlässliche Partner vor Ort
Wir besuchen Ihre Lieferanten vor Ort, schulen, verifizieren Risikoanalysen, auditieren und machen Vorschläge zu einzuleitenden Maßnahmen.
Unsere Berater sind sofort einsatzbereit und bieten Ihnen flexible Lösungen ohne Rekrutierungs-, Onboarding- oder langfristige Fixkosten. Wir entlasten Geschäftsführung, Personalabteilung, Einkauf und Nachhaltigkeitsbeauftragte.
Unsere Experten entwickeln Hand in Hand mit Ihnen praxisnahe und Compliance-gerechte Lösungen für Ihre Lieferketten. Sie zeichnen sich aus durch:
- Branchen-Expertise
- Audit-Erfahrung
- Länder-Kenntnisse im Hinblick auf den Leistungsgegenstand (Produkt, Produktion und Tätigkeit)
- TÜV-Zertifizierung für Nachhaltiges Lieferkettenmanagement
- Fremdsprachen-Kenntnisse
- Interkulturelle-Kompetenz
Konditionen und ein individuelles Angebot unterbreiten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ihr Kontakt zu uns:
Prof. Dr.-Ing. Klaus Daiger, Senior Advisor, Tel. +49 228 26090-3559
Dagmar Kurz, Projektkoordinatorin, Tel. +49 228 26090-3684
Vakanzen vermeiden
Temporäre Bereitstellung von Fach- und Führungskräften
Sie suchen zeitlich befristete Unterstützung im Management oder für eine Spezialaufgabe?
Unsere Experts aus nahezu allen Fachgebieten und Führungskräfte mit jahrzehntelanger Führungserfahrung können Ihren Bedarf decken.
- Definition und Erfassung der KPI
- Einführung von Maßnahmen, die das Unternehmensergebnis verbessern
- Change Management
- Lean Management / Lean Production
- Compliance
- Unternehmensplanung
- Unternehmensgründung/Unternehmensnachfolge
Sprechen Sie uns an! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei den GSE:
Bettina Hartmann, stv. Geschäftsführerin und Leiterin GSE, Tel. +49 228 26090-70
Dagmar Kurz, Projektkoordinatorin, Tel. +49 228 26090-3684
Anwendungstechnische Beratung
Sie haben Equipment verkauft und Ihr Kunde bindet es bisher noch nicht optimal in seine Prozesse ein? Werten Sie Ihr Angebot auf, indem Sie eine anwendungstechnische Beratung durch die German Senior Experts mit anbieten. Schonen Sie damit Ihre personellen Ressourcen.
Bedienung und Wartung von Equipment in Ihrem Partnerbetrieb sollen vor Ort optimiert werden? Beauftragen Sie eine Fachkraft der GSE.
Sprechen Sie uns an! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ihre Ansprechpartnerin bei den GSE:
Bettina Hartmann, stv. Geschäftsführerin und Leiterin GSE, Tel. +49 228 26090-70
Dagmar Kurz, Projektkoordinatorin, Tel. +49 228 26090-3684
Sanierungsberatung Insolvenzvermeidung Umstrukturierung
Ihr Unternehmen gerät in Schieflage? Nutzen Sie unsere Sanierungsberatung
Die globale wirtschaftliche Situation ist herausfordernd. Umsätze und Erträge gehen zurück, das Fortbestehen Ihres Unternehmens ist möglicherweise gefährdet?
Unsere erfahrenen Sanierungsberater analysieren und erkennen Ihr Potenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen. So vermeiden Sie die Insolvenz.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ihre Ansprechpartnerin bei den GSE:
Dagmar Kurz, Projektkoordinatorin, Tel. +49 228 26090-3684